Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 19. Oktober 2026
MOnB Devices · Geräteverkauf und zugehörige Leistungen an Unternehmer
Vertragspartner ist MB cosmetics e.U., Inhaberin Müge Bayram, handelnd unter der Marke MOnB Devices, Bürgermeisterstraße 11a, 5400 Hallein, Österreich. UID: ATU79076189 · Firmenbuchnummer: FN 538713a.
Kontakt: info@monbdevices.com · +43 676 5750566 · www.monbdevices.com
1 Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Beautygeräten, Zubehör und Ersatzteilen sowie für damit vereinbarte Lieferung, Einschulung, Wartung und Service durch MB cosmetics e.U. (nachfolgend „MOnB Devices“ oder „wir“) an Unternehmer. Voraussetzung ist, dass der Vertrag dem Betrieb des Unternehmens des Käufers zuzuordnen ist.
1.2 Diese AGB sind für Unternehmergeschäfte bestimmt. Sie gelten nicht als Verbraucherbedingungen. Zwingender Verbraucherschutz, der insbesondere bei bestimmten Gründungsgeschäften natürlicher Personen bestehen kann, wird durch eine Unternehmererklärung nicht ausgeschlossen.
1.3 Die AGB werden nur Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde und der Käufer zuvor Gelegenheit hatte, den Text einzusehen und zu speichern. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Spätere Websiteänderungen ändern bestehende Verträge nicht.
1.4 Individuelle Vereinbarungen und der unterzeichnete Kaufvertrag gehen diesen AGB vor. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit wir ihrer Einbeziehung zugestimmt haben. Diese AGB gelten nicht für Studio-Behandlungen, Skincare-Verbraucherverkäufe, Franchiseverträge oder die Nutzung von MOnBplus.
2 Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Produktdarstellungen auf unserer Website ermöglichen die Information und Angebotsanfrage. Sie sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Anfrage, ein Beratungsgespräch oder eine Vorführung verpflichtet nicht zum Kauf.
2.2 Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines Kaufvertrags, durch fristgerechte Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch unsere ausdrückliche Annahme einer Bestellung zustande. Eine rein automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Die Bindungsfrist eines Angebots ergibt sich aus dessen Inhalt.
2.3 Kaufgegenstand, Ausführung, Lieferumfang, Preis und Zahlung werden im Angebot oder Kaufvertrag festgehalten. Der Käufer teilt seine Rechnungs- und Lieferdaten sowie Vertretungsbefugnisse richtig mit. Änderungen werden unverzüglich bekannt gegeben. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3 Vereinbarte Geräteausführung
3.1 Maßgeblich sind die vereinbarten technischen Eigenschaften, Zubehörteile und Verwendungszwecke. Abbildungen dürfen die Vertragsauslegung ergänzen; zusätzliche Ausstattungsgegenstände auf Illustrationen gehören nur zum Lieferumfang, wenn sie angeboten oder vereinbart sind. Gesetzlich relevante öffentliche Produktangaben bleiben unberührt.
3.2 Ein anderes Modell, ein anderer rechtlicher Hersteller oder eine Änderung wesentlicher technischer Eigenschaften wird nicht ohne Zustimmung des Käufers geliefert. Seriennummer und gegebenenfalls UDI werden spätestens bei Übergabe dokumentiert. Ein Handelsname ersetzt die rechtlich vorgeschriebene Herstellerkennzeichnung nicht.
4 Preise und Umsatzsteuer
4.1 Preise für Unternehmer werden in Euro netto zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer angegeben, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind. Der konkrete Steuersatz und Gesamtbetrag ergeben sich aus Angebot und Rechnung. Nach Vertragsabschluss erfolgt keine einseitige Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises.
4.2 Kosten für Versand, Installation, zusätzliche Schulungen, Wartung oder andere Zusatzleistungen werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen, soweit sie nicht im Kaufpreis enthalten sind. Nicht beauftragte Zusatzleistungen werden nicht verrechnet.
4.3 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen setzt eine Steuerbefreiung das tatsächliche Vorliegen und den Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Der Käufer stellt hierfür erforderliche zutreffende Angaben bereit. Eine UID allein begründet noch keine Steuerbefreiung.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Anzahlungen, Restzahlungen und Fälligkeiten richten sich nach dem Kaufvertrag oder einem ausdrücklich vereinbarten Zahlungsplan. Ohne vereinbarte Ratenzahlung ist der offene Kaufpreis bei vertragsgemäßer Übergabe und Zugang der Rechnung fällig. Vereinbarte Vorauszahlungen bleiben maßgeblich.
5.2 Zahlungen erfolgen auf das auf der Rechnung beziehungsweise im Kaufvertrag angeführte Geschäftskonto. Bei abweichenden oder unerwarteten Kontodaten soll der Käufer diese vor Überweisung über einen bekannten Kontakt verifizieren. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
5.3 MOnB Devices verzichtet ausdrücklich auf vertragliche und gesetzliche Verzugszinsen sowie Zinseszinsen. Bei verspäteter Zahlung werden weder zeit- oder betragsabhängige Zuschläge noch Vertragsstrafen, pauschale Mahngebühren oder die Betreibungskostenpauschale nach § 458 UGB verlangt. Entgangene Zinserträge und Finanzierungskosten werden nicht als Schadenersatz geltend gemacht.
5.4 Bei Zahlungsverzug fordern wir den Käufer zur Zahlung auf und setzen eine angemessene Nachfrist, grundsätzlich mindestens 14 Tage. Nach fruchtlosem Fristablauf können wir fällige Forderungen gerichtlich durchsetzen. Ein Terminverlust bei Ratenzahlung setzt zusätzlich die Voraussetzungen des Abschnitts 6.4 voraus.
5.5 Bei schuldhaftem Zahlungsverzug kann ausschließlich der Ersatz tatsächlich entstandener, nachgewiesener, notwendiger und angemessener externer Rechtsverfolgungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Dazu gehören insbesondere erstattungsfähige Anwalts-, Gerichts- und Exekutionskosten. Es werden keine eigenen pauschalen Bearbeitungs- oder Inkassozuschläge erhoben. Der Kostenersatz darf keinen Zinsersatz oder zusätzlichen Gewinn enthalten.
5.6 Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist können wir unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Nach wirksamer Vertragsauflösung kann die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte auf rechtlichem Weg verlangt werden. Rückgabe, Rückzahlung und Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen richten sich nach den gesetzlichen Regeln. Ein eigenmächtiger Zugriff auf Geräte oder Betriebsräume ist nicht zulässig.
6 Zinsfreie Ratenzahlung
6.1 Ratenzahlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Anzahlung, finanzierter Restbetrag, Anzahl der Monatsraten, Ratenhöhe und erste sowie letzte Fälligkeit sind im Zahlungsplan anzugeben. Eine beworbene Höchstlaufzeit begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Finanzierung.
6.2 Bei der vereinbarten zinsfreien Ratenzahlung werden keine Vertragszinsen oder Finanzierungsgebühren verrechnet. Auch bei Zahlungsverzug fallen keine Zinsen oder zinsersetzenden Zuschläge an. Ein Restwert oder eine zusätzliche Schlusszahlung fällt nicht an. Die letzte reguläre Rate darf zum centgenauen Rundungsausgleich geringfügig abweichen; sie wird vor Vertragsabschluss ausgewiesen.
6.3 Die Summe aus Anzahlung und allen Raten entspricht dem vereinbarten Bruttokaufpreis. Der Käufer richtet den vereinbarten Dauerauftrag ein. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung ist ohne Vorfälligkeitsgebühr möglich. Bei Teilzahlungen wird ein angepasster Zahlungsplan vereinbart.
6.4 Bei schuldhaftem vollständigem oder teilweisem Verzug mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten kann der offene Restbetrag erst nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit mindestens 14 Tagen Nachfrist und ausdrücklicher Androhung des Terminverlusts fällig gestellt werden. Berechtigte Einwendungen und gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen.
6.5 Eine Finanzierung durch einen externen Anbieter ist nicht Gegenstand dieser Ratenvereinbarung. Hieraus entstehen dem Käufer keine zusätzlichen Zinsen oder Gebühren. Eine etwaige gesonderte Vereinbarung mit Dritten ist vor Abschluss eigenständig zu prüfen.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Zahlung ihres Kaufpreises unser Eigentum. Der Käufer darf sie bis dahin ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform weder weiterverkaufen noch verpfänden oder vermieten. Der vereinbarte betriebliche Einsatz bleibt zulässig.
7.2 Pfändungen und andere Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen; der Käufer weist dabei auf unser Eigentum hin. Eine Rücknahme ist nur auf rechtlicher Grundlage zulässig und stellt für sich allein keine Vertragsauflösung dar. Eine Verwertung und Anrechnung erfolgen nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln.
8 Lieferung und Gefahrenübergang
8.1 Lieferadresse, Lieferart und zugesagte Lieferzeit werden im Angebot oder Kaufvertrag vereinbart. Ein ausdrücklich zugesagter Fixtermin bleibt verbindlich. Voraussichtliche Lieferzeiten sind als solche zu kennzeichnen. Teillieferungen erfolgen nur nach Vereinbarung oder wenn sie dem Käufer zumutbar sind und keine unvereinbarten Mehrkosten verursachen.
8.2 Soweit vereinbart, setzt der Beginn der Lieferfrist den Eingang der Anzahlung und die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Mitwirkungsangaben voraus. Der Käufer stellt geeignete Zufahrt, Einbringungsmöglichkeiten und die laut Gebrauchsanweisung erforderlichen räumlichen und elektrischen Voraussetzungen bereit.
8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht bei Lieferung mit tatsächlicher Übergabe am vereinbarten Lieferort an den Käufer oder einen Bevollmächtigten über. Bei Abholung geht sie mit Übergabe am Abholort über. Für die Auswahl und Organisation eines von uns beauftragten Transports bleiben wir bis dahin verantwortlich.
8.4 Über absehbare Verzögerungen informieren wir unverzüglich und nennen einen aktualisierten Lieferzeitraum. Bei Lieferverzug bestehen die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere ein Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, soweit eine solche erforderlich ist.
8.5 Unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs werden unverzüglich mitgeteilt. Lieferfristen verlängern sich nur um die nachweisbare Dauer der tatsächlichen Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Eine bloße Lieferantenverzögerung ist nicht automatisch höhere Gewalt. Gesetzliche Rücktrittsrechte und die Rückzahlung nicht verdienter Vorauszahlungen bleiben unberührt.
8.6 Kann eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, werden ein neuer Termin und notwendige weitere Schritte abgestimmt. Nachweisbare, erforderliche Mehrkosten können im gesetzlichen Umfang verrechnet werden. Gesetzliche Folgen des Annahmeverzugs bleiben bestehen.
9 Untersuchung und Mängelanzeige
9.1 Der Käufer prüft die Lieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auf Vollständigkeit, Identität und erkennbare Mängel. Für beiderseits unternehmensbezogene Geschäfte gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 UGB. Erkennbare Mängel sind binnen angemessener Frist nach Ablieferung, später hervorkommende Mängel binnen angemessener Frist nach Entdeckung anzuzeigen.
9.2 Eine Anzeige soll zur Dokumentation in Textform unter Angabe von Gerät, Seriennummer und Fehlerbild erfolgen. Fotos oder Videos können die Prüfung erleichtern; sie sind keine zusätzliche gesetzliche Voraussetzung für eine rechtzeitige Mängelrüge. Die gesetzlichen Ausnahmen von § 377 UGB bleiben unberührt.
9.3 Sichtbare Transportschäden sollen bei Übergabe dokumentiert und nach Möglichkeit auf dem Lieferschein vermerkt werden. Das Fehlen eines solchen Vermerks beseitigt gesetzliche Ansprüche nicht automatisch. Ein Übergabeprotokoll bestätigt keine Mangelfreiheit hinsichtlich nicht erkennbarer Fehler.
10 Einschulung und sicherer Betrieb
10.1 Umfang und Ort einer Einschulung richten sich nach dem Angebot. Bei einem ausdrücklich angebotenen Komplettpaket sind die dort genannten Einweisungen und Unterlagen enthalten. Ein Schulungszertifikat bestätigt die absolvierte Einschulung und ersetzt keine behördliche Bewilligung, Berufsberechtigung oder gesetzlich verlangte Fachkunde.
10.2 Der Käufer setzt geeignetes, geschultes und rechtlich berechtigtes Personal ein und beachtet Gebrauchsanweisung, bestimmungsgemäße Verwendung, Kontraindikationen und Sicherheitsmaßnahmen. Vorgeschriebene Schutzmittel, Wartungen und Kontrollen sind einzuhalten. Unsere Verantwortung für ein vertragsgemäßes und rechtmäßig bereitgestelltes Gerät bleibt davon unberührt.
10.3 Auffälligkeiten, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Das betroffene Gerät darf bis zur fachlichen Klärung nicht weiter eingesetzt werden. Sicherheitsinformationen und erforderliche behördliche oder herstellerseitige Korrekturmaßnahmen werden unterstützt.
11 Gesetzliche Gewährleistung
11.1 Wir leisten Gewähr nach §§ 922 ff. ABGB für die vereinbarte und gesetzlich geschuldete Beschaffenheit. Für bei Übergabe vorhandene Sachmängel gelten die gesetzlichen Fristen nach § 933 ABGB. Diese AGB verkürzen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nicht. Die Untersuchungs- und Rügepflichten nach Abschnitt 9 bleiben zu beachten.
11.2 Bei einem berechtigten Mangel erfolgt die Abhilfe nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere durch Verbesserung oder Austausch. Preisminderung und Vertragsauflösung stehen dem Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Erforderliche Kosten der gesetzlichen Mängelbehebung werden nach dem Gesetz getragen.
11.3 Der Käufer ermöglicht eine angemessene Untersuchung und stimmt Transport, Zugang oder Servicetermin mit uns ab. Eigenmächtige Reparaturen sollen vorab vermieden werden, soweit nicht dringende Gefahrenabwehr oder gesetzlich berechtigte Selbsthilfe erforderlich ist. Die Anzeige eines Mangels löst noch keine kostenpflichtige Reparaturbestellung aus.
11.4 Normaler Verschleiß und erst nach Übergabe entstandene Schäden durch Fehlbedienung, ungeeignete Betriebsmittel, äußere Einwirkungen oder unzulässige Eingriffe sind für sich keine bei Übergabe vorhandenen Mängel. Soweit ein solcher Umstand einen geltend gemachten Mangel nicht verursacht hat, werden davon unabhängige Ansprüche nicht ausgeschlossen. Ein geöffnetes Gehäuse oder beschädigtes Siegel beseitigt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht pauschal.
12 Zusätzliche Garantie
12.1 Eine zusätzliche Garantie besteht, soweit sie im Angebot, Kaufvertrag, in einer Garantieerklärung oder durch sonstige rechtlich verbindliche Zusage gewährt wird. Garantiegeber, Dauer, Beginn, erfasste Komponenten und Abwicklung ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Diese wird dem Käufer vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht.
12.2 Die Garantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und beschränkt diese nicht. Für das jeweilige Gerät gelten die konkret zugesagte Garantiedauer und der in der Garantieerklärung bezeichnete Lieferumfang. Verbindliche Garantiezusagen bleiben maßgeblich.
12.3 Für eine Garantieabwicklung sind die dort vorgesehenen Pflege- und Wartungsvorgaben zu beachten. Einschränkungen wegen Eingriffen, Fehlbedienung oder Wartungsversäumnissen richten sich nach der Garantieerklärung; gesetzliche Ansprüche bleiben unabhängig davon bestehen. Eine gesonderte Herstellergarantie kann unmittelbar gegenüber dem dort genannten Garantiegeber geltend gemacht werden.
13 Service und Ersatzgeräte
13.1 Serviceumfang, Wartungsintervalle, etwaige Kosten und verbindliche Reaktionszeiten richten sich nach dem Angebot und sonstigen verbindlichen Zusagen. Diese AGB schränken ausdrücklich zugesagte Serviceleistungen nicht nachträglich ein. Eine technische Prüfung ist nicht automatisch eine behördliche Abnahme.
13.2 Bei vereinbartem Support können Nachrichten jederzeit per WhatsApp übermittelt werden. Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit des Nachrichtenkanals bedeutet keine sofortige Bearbeitung oder Reparatur. Ausdrücklich zugesagte telefonische Supportzeiten und Reaktionsfristen bleiben maßgeblich.
13.3 Eine vereinbarte jährliche Vor-Ort-Überprüfung erfolgt nach Terminabstimmung. Ob Arbeitszeit, Anfahrt, Prüfungen und Ersatzteile im Preis enthalten sind, wird im Angebot ausgewiesen. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Freigabe des Käufers; gesetzlich geschuldete Gewährleistungsarbeiten bleiben davon unberührt.
13.4 Eine zugesagte kostenlose Bereitstellung eines Ersatzgeräts innerhalb von 48 Stunden erfolgt nach dem im Angebot oder Servicevertrag vereinbarten Ablauf und für das dort festgelegte Liefergebiet. Ausdrücklich zugesagte Leistungsfristen bleiben verbindlich. Das Ersatzgerät ist für den vereinbarten Überbrückungszweck geeignet.
13.5 Leih- und Ersatzgeräte bleiben unser Eigentum und sind nach vereinbartem Ende sorgfältig zurückzugeben. Der Käufer haftet für schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Regeln. Normale Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch wird nicht als Schaden verrechnet. Eine Verlust- oder Beschädigungshaftung ohne Verschulden wird nicht vereinbart.
14 Software und personenbezogene Daten
14.1 Soweit Gerätesoftware mitgeliefert wird, erhält der Käufer das für den vereinbarten Betrieb erforderliche Nutzungsrecht. Gesonderte Lizenzbedingungen werden nur einbezogen, wenn sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und vereinbart wurden. Kostenpflichtige Abonnements oder Zusatzfunktionen entstehen nur durch ausdrückliche Bestellung.
14.2 Vereinbarte Funktionen, notwendige Updates und gesetzlich geschuldete Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht durch einen allgemeinen Änderungsvorbehalt entzogen werden. Voraussetzungen für Netzwerk, Updates oder Cloudfunktionen werden vorab mitgeteilt. Eine Beendigung oder wesentliche Änderung vereinbarter Funktionen bedarf einer rechtlichen oder vertraglichen Grundlage.
14.3 Verarbeitet der Käufer Kunden- oder Behandlungsdaten, erfüllt er die für seinen Betrieb geltenden Datenschutzpflichten. Er verwendet geeignete Zugriffssicherungen und Datensicherungen nach den technischen Möglichkeiten. Eine Übermittlung an uns, Hersteller oder Cloudanbieter erfolgt nur auf rechtlicher Grundlage und im erforderlichen Umfang.
14.4 Fernwartung und Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgen nur nach entsprechender Vereinbarung und Berechtigung. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird vor Beginn ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Diese AGB begründen weder eine Werbeeinwilligung noch eine pauschale Erlaubnis zur Übermittlung von Kundendaten an Dritte.
15 Stornierung und Rückabwicklung
15.1 Für reine Unternehmergeschäfte besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben vollständig bestehen. Diese Regelung gilt nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht tatsächlich anwendbar ist.
15.2 Eine freiwillige Stornierung nach verbindlichem Vertragsabschluss bedarf einer Vereinbarung. Etwaige Kosten werden nachvollziehbar anhand bereits erbrachter Leistungen, notwendiger Aufwendungen und gesetzlicher Ansprüche unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwertung ermittelt. Es besteht keine pauschale Einbehaltung der gesamten Anzahlung.
15.3 Bei wirksamer Vertragsauflösung werden Rückzahlung, Rückgabe und gegebenenfalls gesetzlich geschuldete Nutzungs- oder Schadenersatzbeträge nach den anwendbaren Regeln abgewickelt. Unverbrauchte Vorauszahlungen werden nicht allein wegen der Bezeichnung als Anzahlung einbehalten.
15.4 Wird eine Inzahlungnahme eines Altgeräts vereinbart, werden dessen Eigentumslage, Zustand, Übergabezeitpunkt und Anrechnungswert gesondert festgehalten. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht kein Anspruch auf Rücknahme oder einen bestimmten Anrechnungsbetrag.
16 Haftung und Behandlungsergebnisse
16.1 Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Haftung für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, zurechenbare Pflichtverletzungen und Produkthaftung sowie Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien. Betriebsunterbrechungs- und Folgeschäden werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ersetzt.
16.2 Soweit keine ausdrückliche Ergebnisgarantie vereinbart wurde, schulden wir die vertragsgemäße Gerätefunktion, jedoch keinen bestimmten Behandlungserfolg, Umsatz oder wirtschaftlichen Ertrag. Individuelle Ergebnisse hängen unter anderem von Anwendung, Ausgangslage und Einhaltung der Gebrauchsanweisung ab. Vereinbarte Leistungsmerkmale und gesetzlich relevante Produktangaben bleiben verbindlich.
16.3 Der Käufer bleibt für die fachgerechte Durchführung seiner Behandlungen verantwortlich. Dies beseitigt unsere Haftung für zurechenbare Gerätefehler, fehlerhafte Einweisung oder sonstige eigene Pflichtverletzungen nicht.
17 Recht und Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingendes Recht, insbesondere zwingende Vorschriften des jeweiligen Einsatzlands, bleibt unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln, soweit keine wirksame gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung besteht.
17.2 Änderungen und Ergänzungen sollen zur Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden; E-Mail genügt, sofern keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt bestehen.
17.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regeln. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit der Vertrag rechtlich aufrechterhalten werden kann.
